Aus dem Jahr 1729 stammend, vermittelt uns diese Mühle die ganze Atmosphäre einer vergangenen Epoche. Sie wurde am Ufer eines Mühlenkanals errichtet, einem zweiten Arm der Ourthe, der im Herzen des Ortes eine Insel (die Île de l’Oneux) geschaffen hat.
Damals handelte es sich um eine sogenannte Bannmühle. Die Einwohner waren verpflichtet, ihr Getreide in der Mühle der Herrschaft mahlen zu lassen. Mit dieser Verpflichtung war eine Abgabe verbunden, das sogenannte Mahlrecht, das sich nach der Menge des gemahlenen Getreides richtete.
Die Mühle war tatsächlich bis Anfang der 1960er-Jahre in Betrieb. Sie trägt den Namen ihres letzten Besitzers, Herrn Lucien Faber. Im Jahr 1989 ging sie in den Besitz der Gemeinde Hotton über.
Die Mühle wurde 1948 von der Königlichen Kommission für Denkmäler und Landschaften unter Denkmalschutz gestellt.